Dieser Text handelt nicht davon, dass Migranten bevorzugt werden. Er handelt davon, wie oft bestehende Rechte in der Praxis nicht eingelöst werden – ein Muster das übrigens auch viele Deutsche in der Bürokratie erleben, nur mit anderen Hürden.
Seit 2012 berate ich montags und freitags Menschen aus Rumänien und Moldawien – in der Nähe der Straße Sonnenland in Billstedt, nahe der U-Bahn-Haltestelle Merkenstraße.
In diesen dreizehn Jahren hat sich nicht nur meine eigene Arbeit verändert. Früher, bevor ich im Betriebsrat aktiv wurde, hatte ich Zeit für mehr als Beratungsgespräche – Begleitungen zu Ämtern, Ärzten, Schulen, Hausbesuche. Das war zeitintensiv, aber es hat etwas bewirkt das eine 30-minütige Beratung nicht leisten kann: Vertrauen über Zeit. Heute sind es feste 30-Minuten-Termine – eine bewusste Entscheidung für die Betriebsratsarbeit, keine Klage.
Wichtiger ist die andere Frage: Was hat sich für die Menschen selbst verändert? Rumänien ist seit 2007 EU-Mitglied. Das hat Rechte gebracht – aber zwischen dem Recht auf dem Papier und dem Recht in der Praxis liegt oft ein weiter Weg.
Wer glaubt, EU-Bürger bekämen in Deutschland automatisch alles: Das Gegenteil ist der Fall. Fünf Jahre Wartezeit für Bürgergeld, kein Rechtsanspruch auf Sprachkurse, Lücken bei der Krankenversicherung – die Realität ist restriktiver als viele denken. Und: Diese Rechte gelten in beide Richtungen. Ein deutscher Handwerker der in Frankreich arbeitet, hat dieselben Freizügigkeitsrechte wie ein rumänischer Bauarbeiter in Hamburg. Die EU-Freizügigkeit ist keine Einbahnstraße.
Wer kommt und worum es geht
Rund 95 Prozent der Menschen die zu mir kommen, kommen aus Rumänien, etwa 70 Prozent davon aus Medgidia in der Dobrudscha – viele sprechen entsprechend auch Türkisch. Etwa 55 Prozent sind Roma. Das spiegelt direkt die strukturellen Muster die ich auch in meinem Beitrag über Ferentari beschrieben habe: Wer in Rumänien am Rand der Gesellschaft steht, hat oft auch in der Migration die größten Hürden.
Die meisten Menschen die zu mir kommen, arbeiten. Sie zahlen Sozialabgaben, Einkommensteuer, Mehrwertsteuer. Sie fordern keine Extra-Rechte – sie fordern, dass die Rechte gelten, in die sie bereits einzahlen.
Billstedt selbst zeigt das Umfeld dieser Beratung: 2025 hatten 65,5 Prozent der Menschen hier einen Migrationshintergrund, zehn Jahre zuvor 57,5 Prozent – Hamburger Durchschnitt: 41,9 Prozent. Die Abhängigkeit von Sozialleistungen bei Kindern liegt über 50 Prozent, in den Elbvororten im niedrigen einstelligen Bereich.
Die Themen mit denen Menschen zu mir kommen: Kindergeld, Elterngeld, Rechnungen, Wohngeldanträge, Schulbriefe, Kitaanträge. Die alltägliche Bürokratie eines Lebens in Deutschland – für Menschen die oft weder die Sprache noch das System von klein auf kennen.
Freizügigkeit, Jobcenter und Krankenversicherung
Die EU-Mitgliedschaft brachte Freizügigkeit – Leben, Arbeiten, Niederlassen. Aber der Zugang zu Bürgergeld ist an Bedingungen geknüpft: Wer nicht durch Arbeit bereits Ansprüche erworben hat, bekommt Leistungen grundsätzlich erst nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt.
Besonders schwierig wird es, wenn nur ein Elternteil arbeitet und die Eltern nicht verheiratet sind. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen musste erst im Dezember 2025 klarstellen, dass betreuende, nicht verheiratete Elternteile über das Aufenthaltsrecht ihres Kindes einen eigenen Leistungsanspruch haben können. Dass Gerichte Jobcenter-Entscheidungen wiederholt korrigieren mussten, zeigt: Es geht nicht um neue Rechte, sondern darum, geltendes Recht korrekt anzuwenden. Das betrifft Deutsche vor Sozialgerichten genauso wie EU-Bürger. In der Beratung bedeutet das: erklären, dass ein abgelehnter Antrag nicht das letzte Wort ist, und dass Widerspruch oder Klage notwendig sein können, um ein Recht durchzusetzen das eigentlich längst existiert.
Ähnlich schwierig: der Krankenversicherungsschutz. Wer ohne eigene Erwerbstätigkeit einreist, braucht gesicherte Existenz und Krankenversicherung – die aber nicht durch Sozialleistungen selbst gedeckt sein darf. Wer nie erwerbstätig war, gerät leicht in eine Lücke ohne Absicherung.
Wohnung, Kindergeld, Schule
Wohnunterkunft über die Fachstelle für Wohnungslose gibt es in der Praxis meist erst nach drei Monaten Erwerbstätigkeit, und meist nur wenn kleine Kinder betroffen sind. Selbst dann: lange Wartezeiten, Unterkünfte in schlechtem Zustand.
Kindergeld steht auch Familien zu, deren Kinder noch in Rumänien leben. In der Praxis bleiben Anträge trotzdem monatelang liegen, während die Miete fällig bleibt.
Das Recht auf Schulbesuch gilt unabhängig von der Meldebestätigung. Früher wurde hier oft aus Angst gehandelt – aus Sorge, Menschen aus anderen Bundesländern in Hamburgs Schulen aufzunehmen. Nach meinem Kenntnisstand kommt das inzwischen kaum noch vor, hat aber über Jahre Familien Schulzeit gekostet.
Integrationskurse und Arbeit
Menschen aus Rumänien haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Integrationskurs-Platz – nur eine Kann-Zulassung bei freien Plätzen, oft mit Eigenanteil bis 1.365 Euro. Ausgerechnet wer die größten Sprachprobleme hat, hat den unsichersten Zugang zur Lösung. Stadt und freie Träger versuchen diese Lücke zu kompensieren.
Beim Recht auf Arbeit sehe ich oft die Kehrseite: Menschen in Fleischindustrie, Bau oder Landwirtschaft, formal zum Mindestlohn – aber mit Abzügen für überteuerte Firmenunterkünfte und Fahrtkosten. In der Hotelreinigung wird oft nach Anzahl gereinigter Zimmer bezahlt statt nach Stunde. Am Ende bleibt oft deutlich weniger als der Mindestlohn verspricht.
Bürokratie, die Zeit kostet
Bei der Geburt eines Kindes ausländischer Eltern prüft die Ausländerbehörde den Aufenthaltsstatus der Eltern, bevor das Standesamt die Geburtsurkunde final ausstellt – ein Verfahren von fünf bis acht Wochen. Für Familien die ohnehin unter Zeitdruck stehen, etwa wegen Elterngeld, Kindergeld oder Kitaplätzen, eine weitere Wartezeit, die sich mit allen anderen Verzögerungen summiert.
Was mir das zeigt
Rechte auf dem Papier haben sich seit dem EU-Beitritt Rumäniens spürbar verbessert – vieles davon musste über die Sozialgerichte erkämpft werden, weil Behörden geltendes Recht zunächst falsch anwendeten. Was sich viel langsamer verändert, ist die tatsächliche Anwendung im Alltag. Genau das ist die Arbeit, die eine 30-minütige Beratung selten vollständig leisten kann: nicht nur ein Formular ausfüllen, sondern jedes Mal aufs Neue erklären, dass ein Recht auch wirklich gilt – und wo es eben keines ist.
Quellen:
- Statistikamt Nord, Bevölkerung mit Migrationshintergrund Hamburger Stadtteile 2025
- BAMF, Zugang zu Integrationskursen für EU-Bürger: bamf.de
- EU-Gleichbehandlungsstelle, Zugang zu Integrationskursen: eu-gleichbehandlungsstelle.de
- Stadt Frankfurt/München, Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt